1.BÜRGERFORUM
FÜR LEBENDIGE DEMOKRATIE UND TOLERANZ E.V.
Satzung
§1
Name, Sitz
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Der
Verein führt den Namen „Erstes Bürgerforum für lebendige
Demokratie und Toleranz“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
werden; nach der Eintragung lautet der Name „Erstes Bürgerforum
für lebendige Demokratie und Toleranz e. V.“
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Sitz des
Vereins ist Deggendorf.
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Der
Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
§2
Zweck
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Zweck des
Vereins ist es das demokratische Staatswesen unseres Landes durch
Schärfung des politischen Bewusstseins zu unterstützen. Er
fördert kritisches Denken und den Meinungsaustausch zwischen den
verschiedenen Bevölkerungsgruppen und handelt überparteilich.
Er bemüht sich insbesondere Minderheiten in den Meinungsaustausch
einzubeziehen.
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Der
Satzungszweck wird insbesondere erfüllt durch die
Durchführung von Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen und
Aktionen.
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Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Die
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
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Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
§3
Eintritt von Mitgliedern
Mitglied
des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Über
die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
§4
Austritt von Mitgliedern
Ein
Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung
gegenüber
einem Mitglied des Vorstandes aus dem Verein austreten.
§5
Ausschluß
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Ein
Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft
in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt.
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Über
den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung, wobei
eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich
ist.
§6
Mitgliedsbeitrag; Kassenprüfung
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Der Mitgliedsbeitrag
beträgt 10.—Euro p.a. Die Mitgliederversammlung kann den
Mitgliedsbeitrag bei Bedarf für die Zukunft neu festlegen.
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Die Buch-
und Kassenführung des Vereins ist jährlich durch zwei von der
Mitgliederversammlung jeweils für ein Jahr gewählte
Prüfer, die nicht dem Vorstand angehören, zu prüfen. Sie
erstatten der Mitgliederversammlung Bericht über das Ergebnis
ihrer Buch- und Kassenprüfung.
§7
Vorstand; Vertretung
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Der
Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden
Vorsitzenden sowie einem Schriftführer und einem
Finanzbeauftragten.
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Der
Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines
Jahres gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit
bis zur Neuwahl im Amt. Sind Nachwahlen nötig, so ist die Amtszeit
beschränkt bis zur nächsten turnusgemäßen Neuwahl
des gesamten Vorstands.
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Der
Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils allein
zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Vertretungsvollmacht ist auf
das Vereinsvermögen beschränkt.
§8
Mitgliederversammlung
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Die
ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
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Außerordentliche
Mitgliederversammlung findet statt, wenn dies im Interesse des Vereins
erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung
von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt
wird; dabei sollen Gründe angegeben werden.
§9
Einberufung von Mitgliederversammlungen
Mitgliederversammlungen
werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom
stellvertretenden Vorsitzenden durch einfachen Brief an die
Mitglieder einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte
Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei
Wochen.
§10
Ablauf der Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung wird
vomVorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden
Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Schriftführer geleitet;
ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen
Versammlungsleiter aus ihren Reihen.
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Durch Beschluss der
Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung
geändert und ergänzt werden.
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Über die Annahme von
Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der
Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen
gelten als ungültige Stimmen. Zum Ausschluss von Mitgliedern und
zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Viertel, zur
Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine
solche von neun Zehntel der abgegebenen gültigen Stimmen
erforderlich.
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Abstimmungen erfolgen
grundsätzlich durch Handaufheben; wenn ein Mitglied dies verlangt,
muss schriftlich abgestimmt werden.
§11
Protokollierung von Beschlüssen
Beschlüsse
sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des
Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die
Niederschrift ist vom Schriftführer zu unterschreiben.
§12
Mittelverwendung bei Auflösung
Bei
Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Fachhochschule
Deggendorf zur Förderung von Wissenschaft und Forschung.
§
13 Personenbezogene Bezeichnungen
Die
verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen in dieser Satzung gelten
für Frauen und Männer in gleicher Weise.
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